Koalitionspartner planen Abschaffung der Informationsfreiheit
Ein seit seiner Einführung 2006 bewährtes Instrument zur Stärkung des Vertrauens in Demokratie und staatliche Institutionen greifen die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD frontal an.
In einer politischen Lage, in der sich eine extremistische Partei anschickt, Regierungsverantwortung in Deutschland zu übernehmen, wollen die Koalitionsparteien ein zentrales Instrument zur Stärkung des Vertrauens in Demokratie und staatliche Institutionen und zu deren Kontrolle aushöhlen
Unter dem Stichwort Bürokratieabbau soll das Antragsrecht auf natürliche Personen beschränkt werden, die ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen müssen. Antragsberechtigt sein sollen zukünftig nur Deutsche im Inland und Unionsbürger. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sollen ausgeschlossen sein. Darüber hinaus sollen weitere Ausnahmebereiche zum Schutz z.B. von kritischer Infrastruktur und zur Terrorabwehr geschaffen und die Gebühren spürbar erhöht werden.
Das bislang geltende unbürokratische voraussetzungslose Auskunftsrecht für jedermann würde damit abgeschafft.
Die Beschlüsse dienen nicht dem Bürokratieabbau, sondern der Beschränkung von Transparenz, der Abschreckung von Antragstellern durch die Erhöhung der Kosten und gleichzeitig sogar dem Bürokratieaufbau. Die geplanten neuen Antragserfordernisse der Darlegung eines „berechtigten Interesses“, eines Wohnsitzes im Inland und der deutschen oder EU-Staatsbürgerschaft bedürften der Darlegung und behördlichen Überprüfung.
Mit der Antragsbeschränkung auf natürliche Personen will sich die Regierungskoalitionen der lästigen Fragen durch Nichtregierungsorganisationen entziehen.
Die vorgeblichen Sicherheitsinteressen sind nur vorgeschoben, da das geltende Informationsfreiheitsgesetz seit 2006 Vorschriften enthält, die in zwanzig Jahren den Schutz der berechtigten staatlichen Sicherheitsbelange ausnahmslos gewährleistet hat.
Ausweislich einer Umfrage der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wünschen 86% der Bürger und Bürgerinnen, dass Behörden von sich aus möglichst viele Entscheidungsgrundlagen veröffentlichen.
Die Koalitionsparteien sind dringend aufgerufen, das zu respektieren und die Entscheidung zur Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes zurückzunehmen.
Berlin, den 6. Juli 2026
Kontakt:
Dr. Christoph Partsch
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