Mit Stand 31. Dezember 2017 lagen den Bundesressorts mit ihren Geschäftsbereichsbehörden 12.950 IFG-Anträge zur Bearbeitung vor. Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Jahresstatistik.
 
In mehr als der Hälfte aller Fälle (7.148) konnte der Informationszugang ganz oder teilweise gewährt werden. Der Zugang zu den beantragten Informationen wurde in 710 Fällen abgelehnt. In 4.664 Fällen wird eine "sonstige Erledigung " angegeben (z.B. Information liegt nicht vor, Antragsrücknahme oder Erledigung durch veröffentlichung). Die Antragsteller haben gegen rd. 7,6 % (990) der Entscheidungen Widerspruch eingelegt. 89 Widersprüche wurden zurückgewiesen. 
 
Die Ressorts einschließlich ihrer Geschäftsbereichsbehörden haben in rd. 8 % (1032) der positiv beschiedenen Anträge Gebühren erhoben. In 470 Fällen lag die Gebühr unter 50 €.

Ablehnungsgründe
Soweit Anträge auf Informationszugang abgelehnt wurden, waren hierfür verschiedene gesetzliche Ausnahmegründe maßgeblich. Informationen konnten insbesondere wegen des Schutzes personenbezogener Daten (§ 5 IFG) nicht oder nicht vollständig gewährt werden, wegen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 IFG), aber auch wegen des Schutzes des behördlichen Entscheidungsprozesse (§ 4 IFG) nicht zugänglich gemacht werden.

 

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