Praxis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Es gibt Jedem einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden, soweit keine Ausnahmegründe vorliegen.
 
Das Bundesministerium des Innern legt zur Nutzung des IFG jährlich eine Statistik vor, nachzulesen hier. 

Beispiele

Der Journalist Toralf Staudt (Zeit) hat bei der Bundesbehörde für die Unterlagen der Staatssicherheit Klage eingereicht auf Einsicht in die Unterlagen der Forschungsgruppe Rosenholz, insbesondere in ein Gutachten eines Mitarbeiters der Behörde.

Diese wurde zunächst fast vollständig verwehrt, bzw. Seiten, welche fast vollständig geschwärzt waren, vorgelegt. Hintergrund war die These, dass die Behördenspitze um Frau Birthler und den Direktor Altenburg die Aufklärung der West-Spione behindert, nachzulesen unter "Wer hat Angst vor Rosenholz?" de.wikipedia.org/wiki/Rosenholz-Akten . Nach Klageeinreichung legte die Behörde nach und nach eine Reihe von Dokumenten mit geringerer Schwärzung vor und berief sich dann darauf, dass die Klage sich doch erledigt haben müsse. Als dies nicht geschah, veröffentlichte die Behörde mitten in der Feriensaison (August 2007) den beantragten Bericht.

Der Berliner Anwalt Christoph Partsch, www.kanzlei-partsch.de , beantragte im Frühjahr 2007 bei dem Bundesfinanzministerium Einsicht in ein Gutachten der Ludwig Maximilians-Universität zu den Folgen von Private Equity in Deutschland, nachdem er aus der Presse erfahren hatte, dass dieses nicht veröffentlicht werde, da es dem Bundesfinanzminister nicht in das politische Konzept passe. Das Bundesfinanzministerium lehnt die Einsicht mit der Begründung ab, das Gutachten sei nicht fertig. Daraufhin legt der Anwalt Klage beim VG Berlin 2.A.41.07 ein. Nach Zustellung der Klage gibt das Ministerium das Gutachten heraus und veröffentlicht es. Die Klage wird für erledigt erklärt.

Das Mitglied des Bundestags Jörg Tauss,  nachzulesen hier, beantragt beim Ministerium für Verkehr Einsicht in den Vertrag des Ministeriums mit dem Toll-Collect-Konsortium. Darüber hinaus begehrt er Einsicht in die Korrespondenz des Ministeriums, wie über seinen Antrag entscheiden werden soll. Die Einsicht wird mit der Begründung verweigert, es laufe noch ein Schiedsverfahren. Der Abgeordnete legt Klage beim VG Berlin ein. Nach verlust seines Mandats nimmt Jörg Tauss die Klage zurück.