IFG-Gesetze in Bund und Ländern

Einige Bundesländer hatten in Deutschland in Sachen Informationsfreiheit eine Vorreiterrolle und verabschiedeten bereits vor dem Bund Gesetze. Bereits 1998 gab es ein IFG in Brandenburg, Berlin folgte 1999, Schleswig-Holstein 2000 und Nordrhein-Westfalen 2002. Durch den Erlass des IFG des Bundes kam wieder Bewegung in die verbliebenen Länder:   Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und das Saarland folgten noch im Jahr 2006 mit IFGs. Im Ergebnis verfügen nunmehr alle Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze bis auf Bayern, Sachsen und Niedersachsen.

Die fortschrittlicheren Länder ordnen mittlerweile in Ihren Gesetzen die aktive Veröffentlichung amtlicher Informationen an und haben damit den Übergang von der Informationsfreiheit (Informationszugang auf Nachfrage) zur Transparenz vollzogen (proaktive Veröffentlichung amtlicher Informationen). Vorreiter in der Transparenzbewegung ist das Bundesland Hamburg.